Barrierefreiheit wird in der EU Pflicht – Was Schweizer Webseitenbetreiber jetzt wissen müssen

Ab dem 28. Juni 2025 gelten in der Europäischen Union neue gesetzliche Vorgaben zur digitalen Barrierefreiheit. Auch Schweizer Unternehmen, die ihre Produkte oder Dienstleistungen in der EU anbieten, sind betroffen – darunter viele KMU. In diesem Beitrag erfahren Sie, was das für Ihre Website bedeutet und wie Sie sich optimal vorbereiten können.

1. Was regelt das neue Gesetz – und warum betrifft es auch Schweizer Unternehmen?

Der sogenannte European Accessibility Act (EAA) verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Angebote – insbesondere Websites und Onlineshops – barrierefrei nutzbar zu machen. Das Ziel: gleichberechtigter Zugang für alle Menschen, unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen.

Das ist nicht nur eine gesetzliche Vorgabe – es ist auch ein Zeichen für gelebte Kundenorientierung und ein besseres Nutzungserlebnis für alle.

2. Was bedeutet das konkret für Sie als Webseitenbetreiber?

Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen auch Kundinnen und Kunden in Deutschland oder Österreich bedienen, dann betrifft Sie das Gesetz direkt – unabhängig davon, ob Ihre Firma ihren Sitz in der Schweiz hat.

Konkret heisst das: Ihre Website muss bis spätestens 2025 barrierefrei gestaltet sein – inklusive Navigation, Produktinfos, Formularen und mehr.

3. Welche Anforderungen müssen erfüllt sein?

Die Umsetzung richtet sich nach den WCAG 2.1-Richtlinien (Web Content Accessibility Guidelines). Diese beinhalten unter anderem:

  • ausreichende Farbkontraste und lesbare Schriftgrössen
  • bedienbare Navigation mit der Tastatur
  • Alternativtexte für Bilder
  • strukturierte Überschriften
  • verständlich kommunizierte Fehlermeldungen

Sie müssen dafür keine Entwickler sein. Mit diesen Tools lassen sich erste Analysen einfach durchführen:

  • WAVE – barrierefreier Website-Check online
  • axe Accessibility Checker – Browser-Erweiterung
  • Google Lighthouse – direkt im Chrome-Browser

4. Was kann bei einer Nichteinhaltung passieren?

​Die Nichteinhaltung des European Accessibility Act (EAA) kann für Unternehmen erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen. Ab dem 28. Juni 2025 sind Unternehmen verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Bei Verstössen drohen je nach EU-Mitgliedstaat unterschiedliche Sanktionen, darunter:​

  • Bussgelder: Die Höhe der Geldstrafen variiert je nach nationaler Umsetzung des EAA. Beispielsweise können in einigen Ländern Bußgelder zwischen 5.000 und 20.000 Euro pro Verstoss verhängt werden, abhängig von der Schwere der Nichtkonformität. ​
  • Weitere Sanktionen: Zusätzlich zu Geldstrafen können Unternehmen verpflichtet werden, Produkte oder Dienstleistungen vom Markt zu nehmen oder ihre Geschäftstätigkeit auszusetzen, bis die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt sind. ​

Es ist wichtig zu betonen, dass die genauen Strafen und Durchsetzungsmassnahmen von den einzelnen EU-Mitgliedstaaten festgelegt werden und daher variieren können. Unternehmen sollten sich daher mit den spezifischen Regelungen in den Ländern vertraut machen, in denen sie tätig sind.​

Für detaillierte Informationen zum European Accessibility Act und dessen Umsetzung empfiehlt es sich, die offizielle Seite der Europäischen Kommission zu konsultieren. ​

Zusätzlich bietet die Stiftung „Zugang für alle“ weiterführende Informationen und Unterstützung zur digitalen Barrierefreiheit an.

4. Und wenn Ihre Website mit Avada oder Divi erstellt wurde?

Viele unserer Websites basieren auf den beliebten WordPress-Themes Avada oder Divi. Beide bringen bereits wichtige Funktionen mit, unterscheiden sich jedoch im Umfang:

Avada wurde mit Blick auf WCAG 2.1 entwickelt. Es unterstützt unter anderem semantisches HTML, Tastaturnavigation und Kontrastanpassungen.

Divi bietet grundlegende Funktionen zur Barrierefreiheit, lässt sich aber durch Tools wie „Accessibility Bundle“ oder „Divi Assistant“ gezielt erweitern.

Wichtig ist: Nicht das Theme allein entscheidet über die Barrierefreiheit, sondern wie die Inhalte strukturiert und gepflegt werden.

5. So unterstützen wir Sie bei der Umsetzung

Ihre Website wurde von uns erstellt oder nutzt Avada/Divi?

Dann unterstützen wir Sie gern dabei, sie rechtzeitig barrierefrei zu gestalten – Schritt für Schritt:

  • Wir analysieren Ihre bestehende Website.
  • Wir zeigen Ihnen klar und verständlich, wo es Optimierungspotenzial gibt.
  • Wir setzen die nötigen Massnahmen für Sie um – technisch fundiert und zielgruppenorientiert.

Kontaktieren Sie uns jetzt, wenn Sie wissen möchten, wo Sie stehen – und wie Sie sich ohne Aufwand auf die neuen Anforderungen vorbereiten können.

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