
Das neue Datenschutzgesetz der Schweiz
Die Schweiz hat ein neues Datenschutzgesetz (revDSG) verabschiedet, das am 1. September 2023 in Kraft tritt. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Änderungen und deren Bedeutung.
Grundsätzlich lässt sich festhalten: Je sensibler und je grösser die Menge an Personendaten ist, die Sie bearbeiten, desto höher sind die Anforderungen an den Schutz der entsprechenden Daten. Es gibt also keine allgemeingültige exakte Regel, an der sich die Anforderungen an den Datenschutz festlegen lassen. Die erforderlichen Datensicherheitsmassnahmen bestimmten sich nach dem Risiko, dass mit der Bearbeitung zusammenhängt. Beispielsweise sind die Anforderungen an die Datensicherheit bei einer Arztpraxis wesentlich höher als bei einem Coiffeur, weil in der Arztpraxis viel sensiblere Personendaten bearbeitet werden.
Hintergrund des neuen Gesetzes
Das erste Bundesgesetz über den Datenschutz wurde 1992 eingeführt. Seitdem hat sich die Technologie rasant entwickelt und mit ihr die Art und Weise, wie die Schweizer Bevölkerung Daten nutzt und teilt. Das Aufkommen des Internets, von Smartphones oder sozialen Netzwerken hat die Notwendigkeit einer Überarbeitung des Datenschutzgesetzes deutlich gemacht. Das revDSG soll nicht nur Privatpersonen einen zeitgemäßen Datenschutz bieten, sondern auch die Kompatibilität des Schweizer Rechts mit dem EU-Recht, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), sicherstellen.